Schöffenwahl für 2024-2028 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kandidaten gesucht

Schöffenwahl für 2024-2028

Es ist wieder soweit - Schöffenwahl. Wer Interesse daran hat, als ehrenamtlicher Richter die Justiz zu unterstützen, kann sich bis zum 30. April beim Ortsbürgermeister Ebert melden. Informationen über die Tätigkeit der Schöffen gibt es im Netz. Die Interessenten können vom Gemeinderat gewählt und als Kandidaten an die VG gemeldet werden. Ob man dann zum Zug kommt, ist ungewiss.

Wer kann als Schöffe gewählt werden?

Um als Schöffin oder Schöffe gewählt werden zu können, müssen Sie im Donnersbergkreis mit Hauptwohnsitz wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Es können nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gewählt werden.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die dazu gehören, wenn man über andere Mensachen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.