Jäger dürfen Hunde schießen! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wildernde Hunde gesichtet

Jäger dürfen Hunde schießen!

Letzter Sonntag, Tatort Acker oberhalb des Talwegs: Ein Hund hetzt zwei Rehe. Er hetzt sie lange, sehr lange. In blanker Panik flüchten sie, rennen um ihr Leben. Was für die einen aussehen mag wie ein Spiel, ist für die Rehe tödlicher Ernst. Denn dieses Flüchten kostet Energie, viel Energie. Und diese Energie benötigen die Rehe jetzt ganz besonders, denn es ist Brut- und Setzzeit. Sie sind trächtig. Doch auch außerhalb dieser Phase ist das Hetzen von Wild durch Hunde verboten.

Aus juristischer Sicht ist die Sache sehr eindeutig: Im Landesjagdgesetz vom 09. Juli 2010, § 33, Absatz 6 steht:

…jagdausübungsberechtigte Personen…sind befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden.

Soweit der Gesetzestext. Zum Glück haben wir Jäger, die nicht gleich schießen, aber die natürlich an die Decke gehen, wenn sie hetzende Hunde sehen.

Bitte helfen Sie dem Wild und nehmen Sie ihre Hunde an die Leine.

Falls Sie einen wildernden Hund sehen, sprechen Sie Frauchen oder Herrchen an. Oder sagen Sie dem Jagdpächter Bescheid, wenn Sie den Hundehalter kennen. Der kümmert sich dann.

Rittersheim: Jérôme Trautmann, Eselstraße 14

Gauersheim: Erhard Reiß, Hauptstraße 36

Bischheim: André Shipnowski, Zur Rossel 9 oder Peter Siegler, In den Rehgärten 2