Der Brücken-TÜV war da | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verbotsschild als Auflage

Der Brücken-TÜV war da

Seit Donnerstag, 24. März, stehen zwei Verbotsschilder an dem kleinen Steg über den Leiselsbach. Was 50 Jahre oder mehr keinen gestört hat, musste nun mit einen Durchgangsverbotsschild versehen werden. Die kleine Brücke genügt nicht den Anforderungen der kommunalen Unfallkasse. Wer trotzdem die Brücke benutzt, tut dies auf eigene Gefahr. Somit ist die Gemeinde aus der Haftung.

Was wie ein Schildbürgerstreich wirkt, ist in der Sache sinnvoll. In einem ersten Gespräch hieß es noch, dass die Brücke entfernt werden muss. Nun kann sie bleiben (sollte aber verbreitert und mit einem zweiten Geländer versehen werden) und muss beschildert werden. Von daher - alles gut.